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Gebr. Hoffsümmer Spezialpapier GmbH & Co. KG
vertreten durch die Geschäftsführer R. Ruf und Dr. E. Radmacher

Papiermühle 52-58
52349 Düren
Telefon: 0049-(0)2421-6922-0
Fax: 0049-(0)2421-66526
e-mail: info@hoffsuemmer.com

Amtsgericht Düren HRA 1648
Ust-Id-Nr. DE 811213866

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Urheberrecht
Das Urheberrecht, insbesondere für unseren Lieferumfang, unsere Kataloge, Bilder, Flyer, Software und die Homepage liegen bei Gebr. Hoffsümmer GmbH & Co. KG mit Sitz in Düren, sofern diese Rechte nicht bei Lizenzgebern, unseren Lieferanten oder Anderen liegen.

Ausschlussklausel
Alle verwendeten Namen und Bezeichnungen können Marken, Warenzeichen oder eingetragene Marken ihrer jeweiligen Eigentümer sein, auch wenn diese nicht speziell gekennzeichnet sind. Die Nennung von Produkten und Marken dient ausschließlich zur Information, verletzt demzufolge keine Warenzeichen bzw. Marken und stellt keine Empfehlung oder Wertung dar. Wir können hinsichtlich der Auswahl, Leistung oder Anwendung dieser Produkte oder Dienstleistungen keinerlei Gewähr übernehmen.

Einige der hier gemachten Aussagen können möglicherweise zukünftige Situationen beschreiben. Aussagen dieser Art, über Produkte oder Märkte oder die Geschäftsergebnisse von Hoffsümmer zum Thema haben, beinhalten gegenwärtige Annahmen und sind damit einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Diese Risiken und Unsicherheiten enthalten, insbesondere aber nicht abschließend, die Entwicklung der Weltwirtschaft (inkl. Wechselkursänderungen), wirtschaftliche Entwicklung des Papiermarktes, des Wettbewerbs, schneller oder unerwarteter Technologieänderungen, Fluktuation in der Nachfrage nach Hoffsümmer-Produkten (inkl. saisonaler Fluktuation), und die Möglichkeit von Hoffsümmer neue Produkte zu entwickeln und von Wettbewerbsprodukten abzugrenzen.

Mit dem Urteil vom 12.05.1998 - O 85/98 - Haftung für Links hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seiten gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dieses kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten aller auf unserer Homepage gelinkten Seiten und machen uns diese nicht zu eigen. Dies gilt auch für alle anderen Links dieser Homepage.


Geschäftsbedingungen

1.Alle Aufträge bedürfen einer schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Der Kaufvertrag kommt erst mit dieser Bestätigung, deren Inhalt ausschließlich maßgebend ist, zustande, so dass etwa abweichenden Bedingungen des Käufers nicht widersprochen zu werden braucht. Mündliche, fernmündliche und telegrafische Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie nachträglich schriftlich bestätigt werden. Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferfristen sind stets als annähernd zu betrachten.

2. Erfüllungsort für die Lieferung ist das Lieferwerk. Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn die Ware das Lieferwerk verlässt.

Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Pflichten beider Vertragsteile aus Geschäften jeder Art ist Düren.

3. Bei Abschlüssen haben die Abrufe möglichst gleichmäßig auf die vereinbarte Abnahmefrist verteilt zu erfolgen. Die Abrufaufträge sind nach spätestens drei Monaten abzunehmen.

4. Der Verkäufer wird von der Verpflichtung zur Leistung bzw. Teilleistung durch alle Umstände befreit, die eine erhebliche und unverschuldete Betriebsstörung verursacht haben. Falls der Verkäufer durch besondere Umstände, deren Behebung nicht in seiner Macht steht, behindert ist, einen Auftrag binnen sechs Monaten auszuführen, so ist er berechtigt, den Auftrag zu stornieren. Ist die Absendung der Waren infolge außergewöhnlicher Umstände, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, unmöglich, so ist der Verkäufer unbeschadet sofortiger Berechnung befugt, diese Güter für Rechnung und Risiko des Käufers anderweitig zu lagern, falls die Lagerräume des Verkäufers nicht ausreichen.

5. Die Preise verstehen sich brutto für netto ab Werk unter Vergütung der 15- bzw. 20-t-Ladungsfracht. Maßgebend für die Berechnung ist das vom Verkäufer ermittelte Gewicht. Verpackung wird nicht zurückgenommen.

Zur Berechnung gelangt der am Tag der Lieferung gültige Preis. Die Zahlungsbedingungen lauten:

Zahlbar bei Bar- und Buchzahlungen binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 Prozent Skonto oder binnen 30 Tagen netto. Bei Hergabe von Akzepten - Annahme vorbehalten - gehen Diskont und Spesen zu Lasten des Käufers. Bei verspäteter Zahlung Ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken üblicherweise berechneten Zinssatzes, mindestens jedoch 7 Prozent, zu berechnen. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung dafür, dass Wechsel, Schecks oder andere zahlungshalber gegebene Papiere rechtzeitig vorgelegt oder zu Protest gegeben werden, er hat aber bei Behandlung solcher Papiere die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren.

6. Die Ware ist unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln. Etwaige Beanstandungen haben binnen 8 Tagen nach Erhalt der Ware zu erfolgen. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur dann gegen den Verkäufer geltend gemacht werden, wenn die Mängelanzeige binnen 3 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, beim Verkäufer eingegangen ist, und zwar jeweils gegen Vorlage des Rollenzettels. Nach vollzogener Verarbeitung der Ware ist jede Beanstandung ausgeschlossen.

Ist die Lieferung mangelhaft, so ist der Käufer unter Ausschluss aller anderen Rechte nur befugt, Wandlung des Kaufvertrages, Minderung des Kaufpreises oder Lieferung mangelfreier Ware unter Rückgabe der Lieferung zu verlangen.

7. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Tilgung aller gegenwärtigen und künftigen Verbindlichkeiten, einschließlich aller Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung, auch aus anderen und künftigen Geschäften mit dem Käufer, unser Eigentum (Kontokorrentvorbehalt). Scheck und Wechsel gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse.

Die Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller nach § 950 BGB. Der Käufer ist nur Verwahrer. Erlischt unser Eigentum durch Verarbeitung, Vermischung, Vermengung oder Verbindung mit Waren, die nicht un-ser Eigentum sind, so überträgt uns der Käufer sein Eigentum am unfertigen oder fertigen Produkt in Höhe des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware. Die Übergabe wird durch die Verpflichtung des Käufers ersetzt, die neue Sache (Vorbehaltsware) unentgeltlich für uns zu verwahren.

Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern.

Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Käufer untersagt.

Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden im voraus an uns abgetreten.

Diese Abtretung erstreckt sich auf die Gesamtforderung des Käufers an seine Abnehmer in Höhe des Stoffwertes der Vorbehaltsware laut unseren Rechnungen bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung.

Unbeschadet unserer Einziehungsbefugnis Ist der Käufer zur Einziehung der Forderungen an seine Abnehmer ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Übersteigt der Wert der auf Grund obiger Klausel gegebenen Sicherung unsere gesamten Forderungen um mehr als 30 Prozent, so sind wir insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl durch Rückübertragung verpflichtet.

Die etwaige Unwirksamkeit einer einzelnen Klausel berührt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.


Stand 27.02.2004